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Die Behörde erteilt / verweigert die Baugenehmigung, indem sie Ihnen ein Schreiben sendet, in dem Sie über ihre Entscheidung informiert werden.

Baugenehmigung läuft mit dem Land. Dies bedeutet, dass Grundstücke oder Gebäude in der Regel mit Baugenehmigung verkauft oder vermietet werden können. Gelegentlich, jedoch, Planungsbedingungen können die Nutzung oder Besetzung von Grundstücken oder Räumlichkeiten auf eine benannte Person oder Firma beschränken.

Wenn Sie ein Gebäude oder Grundstück verkaufen oder vermieten möchten, das einer solchen bedingten Genehmigung unterliegt, müssen Sie sich an den LPA wenden, um den Zustand zu entfernen oder zu ändern. Der Antrag auf Änderung/Aufhebung der Bedingung nach Erteilung der Baugenehmigung kann online über das Planungsportal beantragt werden.

Nach dem Gesetz erlischt jede erteilte Baugenehmigung nach einer bestimmten Frist. Im Allgemeinen haben Sie, sofern Ihre Erlaubnis nichts anderes vorsieht, drei Jahre ab dem Datum, an dem Sie mit der Entwicklung beginnen. Wenn Sie bis dahin noch nicht mit der Arbeit begonnen haben, müssen Sie sich wahrscheinlich erneut bewerben.

Wenn die Genehmigung an Bedingungen geknüpft ist, z. B. dass Sie Details zu einem bestimmten Aspekt der Entwicklung zur Genehmigung vorlegen müssen, der im Antrag nicht vollständig beschrieben wurde, müssen diese behandelt werden, bevor die Entwicklung beginnen kann.

Wenn die Rahmengenehmigung erteilt wurde, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten einen weiteren Antrag auf Genehmigung von allem stellen, was nicht durch den Rahmenantrag abgedeckt war (bekannt als „reservierte Angelegenheiten“). Dies muss innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen.

Möglicherweise müssen Sie auch andere Genehmigungen wie das denkmalgeschützte Gebäude oder die Baugenehmigung für den relevanten Abriss in einem Naturschutzgebiet einholen (beide können online beantragt werden), bevor Sie mit den Arbeiten beginnen können. Beide Antragsarten können über das Planungsportal beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass für die Nutzung des Online-Dienstes auch mehrere Einwilligungen beantragt werden können, z. B. die vollständige Baugenehmigung und die denkmalgeschützte Baugenehmigung oder die Baugenehmigung für den relevanten Abriss in einem Naturschutzgebiet.

Es kann sein, dass Sie kleinere Änderungen vornehmen, während Sie fortfahren, aber Sie sollten die Position zuerst mit dem LPA überprüfen. Jede signifikante Änderung würde einen weiteren Planungsantrag erfordern. Wenn Sie nach Erteilung der Baugenehmigung geringfügige Änderungen am Antrag vornehmen müssen; Dies kann durch Einreichung eines immateriellen Änderungsantrags (der online beantragt werden kann) erreicht werden.

Weiterführende Links:

  • Erfahren Sie mehr über den immateriellen Änderungsantrag

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