Die Nichtanmeldung von Einkünften oder Vermögenswerten an die Steuer- und Zollverwaltung stellt einen Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerbetrug dar.

Formen der Einkommensteuer und Körperschaftsteuerbetrug

Es gibt verschiedene Formen von Betrug mit Einkommensteuer und Körperschaftsteuer. Dazu gehören:

  • Nichtanmeldung von Einkünften oder Vermögenswerten (z. B. nicht angemeldete Ersparnisse);
  • rechtswidrige Inanspruchnahme oder Überforderung abzugsfähiger Posten;
  • rechtswidrige Inanspruchnahme bestimmter Formen der Steuererleichterung, wie z. B. der Steuergutschrift für Investitionen;
  • falsche Angaben über den Sitz eines Unternehmens machen.

Untersuchung nicht angemeldeter Ersparnisse

Personen, die nicht ihr gesamtes Vermögen in ihrer jährlichen Steuererklärung angeben, sind der nicht angemeldeten Ersparnisse schuldig. Der fiskalische Informations- und Ermittlungsdienst (FIOD) führt weitere Untersuchungen von ausländischen Bankkonten durch, die von in den Niederlanden ansässigen Personen geführt werden, und stellt mehr nicht angemeldete Ersparnisse fest.

Steueramnestie: maßnahme zur Bekämpfung nicht angemeldeter Ersparnisse zurückgezogen

Eine Steueramnestie galt für Steuererklärungen, die vor dem 1. Januar 2018 eingereicht wurden oder hätten eingereicht werden müssen. Personen, die in den letzten Jahren keine Ersparnisse angegeben haben, wurden nicht mit einer Geldstrafe belegt und erhielten für frühere Jahre eine niedrigere Geldstrafe.

Die Steueramnestie endete am 1. Januar 2018. Sie riskieren jetzt eine Geldstrafe von bis zu 300%, wenn Sie Ihre Ersparnisse nicht freiwillig angeben.

Lesen Sie mehr darüber, wie Sie Ihre Ersparnisse deklarieren und Ihre Steuererklärung korrigieren können Belastingdienst.nl.

Meldung von Steuerbetrug

Unternehmer können die TaxLine verwenden, um mutmaßlichen Betrug zu melden.

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