Gemäß dem National Vetting Bureau (Children & Vulnerable Persons) Acts 2012-2016 müssen alle Personen, die relevante Arbeiten mit Kindern oder schutzbedürftigen Erwachsenen durchführen, vom Garda National Vetting Bureau überprüft werden.

Der Barnardos ‚Vetting Service unterstützt eine Reihe von Gruppen / Einzelpersonen, die auf Ersuchen des Ministeriums für Kinder- und Jugendangelegenheiten (DCYA) relevante Arbeiten mit Kindern durchführen, bei der Bearbeitung von Garda Vetting.

Alle neuen Gruppen / Dienste (ausgenommen Tagesmütter), die sich beim Barnardos-Überprüfungsdienst für Überprüfungen bewerben möchten, müssen sich zunächst an den GNVB wenden, um festzustellen, ob sie relevante Arbeiten ausführen.

BITTE BEACHTEN SIE, DASS SELBSTSTÄNDIGE TAGESMÜTTER SICH DIREKT AN DEN BARNARDOS-ÜBERPRÜFUNGSSERVICE WENDEN SOLLTEN UND KEINE GNVB-REFERENZNUMMER BENÖTIGEN.

Die Kontaktinformationen für das Garda National Vetting Bureau lautet:

Telefon : 1890 488488

E-Mail: [email protected]

Wenn Ihre Gruppe / Ihr Dienst vom Garda National Vetting Bureau genehmigt wurde, erhalten Sie vom GNVB eine Referenznummer.

Der Überprüfungsdienst von Barnardos kann ohne diese Referenznummer keine Anträge für neue Gruppen / Dienste bearbeiten.

Wenn Sie noch nicht bei Barnardos registriert sind, kontaktieren Sie uns bitte, um festzustellen, ob wir Ihre Organisation / Gruppe nach der Registrierung beim GNVB bei Ihren Überprüfungsanforderungen unterstützen können.

JANUAR 2021 – WICHTIGES UPDATE FÜR DIENSTE, DIE BEREITS BEIM BARNARDOS-ÜBERPRÜFUNGSDIENST REGISTRIERT SIND.

Anfang 2021 müssen alle Dienste, die bereits beim Barnardos-Überprüfungsdienst registriert sind und noch keine GNVB-Referenznummer erhalten haben (mit Ausnahme von Tagesmüttern), dies tun, um die Einhaltung des NVB-Gesetzes und die Durchführung relevanter Arbeiten innerhalb des Gesetzes sicherzustellen, um Überprüfungsanträge zu bearbeiten.

Bestehende Gruppen / Dienste ohne GNVB-Referenznummer (ausgenommen Tagesmütter), die sich beim Barnardos-Überprüfungsdienst für die Überprüfung bewerben möchten, müssen sich zunächst an den GNVB wenden, um festzustellen, ob sie relevante Arbeiten ausführen, und sollten die Schritte gemäß einem neuen Dienst befolgen, der oben beschrieben wurde.

Was ist der Prozess?

  1. Gruppe / Dienst kontaktiert die GNVB, um eine Referenznummer zu beantragen.
  2. Sobald eine Referenznummer von GNVB erhalten wurde – Group / Service kontaktiert den Überprüfungsservice von Barnardos – und erhält ein Informationspaket und ein Antragsformular.
  3. Alle Barnardos-Unterlagen, Antragsformulare und der Nachweis der GNVB-Referenz müssen beim Barnardos-Überprüfungsdienst veröffentlicht werden.
  4. Der Antragsteller erhält per E-Mail einen Link, um seine Bewerbung online abzuschließen.
  5. Der Überprüfungsservice von Barnardos überprüft den ausgefüllten Antrag und legt ihn der NVB zur Bearbeitung vor.
  6. NVB schließt Überprüfungen ab und gibt das Ergebnis des E-Vetting-Systems an den Barnardos-Vetting-Service aus.
  7. Der Überprüfungsservice von Barnardos druckt das Ergebnis aus und sendet es an den Dienst, der die Anfrage gesendet hat.

Wie lange dauert die Überprüfung?

Derzeit beträgt die Bearbeitungszeit 2-3 Wochen.

Gründe für Verspätungen
  • 40% Papierkram fehlt oder Formulare falsch ausgefüllt sind
  • Über 10% der Überprüfungseinladungen verfallen, ohne dass der Antragsteller das Online-Formular ausfüllt, da im Antragsformular eine falsche E-Mail-Adresse angegeben wurde
So vermeiden Sie Verzögerungen
  • Lesen Sie das bereitgestellte Informationspaket sorgfältig durch
  • Verwenden Sie die Checkliste im Paket jedes Mal, wenn Sie einen Antrag auf Überprüfung weiterleiten
  • Sicherstellen, dass die E-Mail-Adresse lesbar und korrekt ist

Der Antragsteller kann den Fortschritt verfolgen ihrer Anwendung in jeder Phase des Prozesses.

Daher wird Organisationen empfohlen, nach Beginn des Prozesses mit dem Antragsteller in Kontakt zu bleiben, um sicherzustellen, dass sie eine E-Mail von der NVB erhalten haben und die Online-Bewerbung unverzüglich ausfüllen.

Beratung für Antragsteller

  1. Das National Vetting Bureau und Barnardos befassen sich nicht direkt mit Antragstellern auf Überprüfung.
  2. Antragsteller mit Fragen zum Verfahren sollten sich an die Organisation wenden, die sie aufgefordert hat, den Garda-Überprüfungsprozess abzuschließen.
  3. Stellen Sie sicher, dass Ihre E-Mail-Adresse lesbar und korrekt ist. Wenn Sie Zahlen angegeben haben, stellen Sie sicher, dass sie sich deutlich von Buchstaben unterscheiden, z. B. die Zahl Null (0) kann leicht als Buchstabe O gelesen werden.
  4. Beim Ausfüllen des Einladungsformulars müssen Sie ein Häkchen in das Kästchen neben Ihrer Unterschrift setzen und das Datum angeben, an dem Sie das Formular unterschrieben haben. (Häufige Fehler sind die Eingabe Ihres Geburtsjahres neben Ihrer Unterschrift anstelle des aktuellen Jahres.).
  5. Wenn Sie sich beim E-Vetting-System anmelden, stellen Sie sicher, dass Sie am Ende Ihrer E-Mail-Adresse kein Leerzeichen setzen, da dies die Meldung „Ungültige E-Mail-Adresse“ ergibt.

Wenn Sie beim Ausfüllen des Online-Formulars Fragen haben, finden Sie auf der Website des National Vetting Bureau ein Benutzerhandbuch.

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