Brandwarnung für Lithium-Batterien

Lithium-Ionen-Batterien und Geräte, die diese Batterien enthalten, sollten NICHT in den Hausmüll oder in die Wertstofftonne gelangen.

Lithium-Ionen-Batterien SOLLTEN zu getrennten Sammelstellen für Recycling- oder haushaltsgefährliche Abfälle gebracht werden.

Um Brände zu vermeiden, kleben Sie die Batterieklemmen fest und / oder legen Sie Lithium-Ionen-Batterien in separate Plastiktüten.

Auf dieser Seite:

  • Allgemeine Informationen
  • Informationen für Verbraucher
  • Informationen für Unternehmen
  • Informationen für Arbeitnehmer
  • Informationen für Transportunternehmen
  • Zusätzliche Ressourcen

Allgemeine Informationen

Lithium -ionen (Li-Ion) batterien sind verwendet in viele produkte wie elektronik, spielzeug, drahtlose kopfhörer, handheld power tools, kleine und große geräte, elektrische fahrzeuge und elektrische energie lagerung systeme. Wenn sie am Ende ihrer Nutzungsdauer nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet werden, können sie die menschliche Gesundheit oder die Umwelt schädigen.

Die gestiegene Nachfrage nach Li-Ionen-Batterien auf dem Markt ist weitgehend auf die hohe „Energiedichte“ dieser Batteriechemie zurückzuführen. „Energiedichte“ bezeichnet die Energiemenge, die ein System in einem bestimmten Raum speichert. Lithiumbatterien können kleiner und leichter sein als andere Batterietypen, während sie die gleiche Energiemenge halten. Diese Miniaturisierung hat zu einer raschen Zunahme der Akzeptanz kleinerer tragbarer und kabelloser Produkte durch die Verbraucher geführt.

Informationen für Verbraucher

Es gibt zwei Arten von Lithiumbatterien, die die Verbraucher in den USA am Ende ihrer Nutzungsdauer verwenden und verwalten müssen: nicht wiederaufladbare Lithium-Metall-Einwegbatterien und wiederaufladbare Lithium-Polymer-Zellen (Li-Ion, Li-Ion-Zellen).

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Li-Ionen-Batterien bestehen aus Materialien wie Kobalt, Graphit und Lithium, die als kritische Mineralien gelten. Kritische Mineralien sind Rohstoffe, die für die USA wirtschaftlich und strategisch wichtig sind., haben ein hohes Risiko, dass ihre Versorgung unterbrochen wird und für die es keinen einfachen Ersatz gibt. Wenn diese Batterien im Müll entsorgt werden, verlieren wir diese kritischen Ressourcen sofort. Weitere Informationen zu kritischen Mineralien finden Sie auf der Website des U.S. Geological Survey.

Wenn die Batterie oder das elektronische Gerät, das die Batterie enthält, im Müll entsorgt oder zusammen mit Haushaltsrecyclingstoffen wie Kunststoff, Papier oder Glas in den kommunalen Papierkorb gegeben wird, kann sie beim Transport oder durch Verarbeitungs- und Sortiergeräte beschädigt oder zerkleinert werden, was zu einer Brandgefahr führt.

Li-Ionen-Batterien oder solche, die in elektronischen Geräten enthalten sind, sollten daher bei zertifizierten Batterieelektronik-Recyclern recycelt werden, die Batterien akzeptieren, anstatt sie in den Müll zu werfen oder in kommunale Recyclingbehälter zu legen.

Nicht wiederaufladbare Einmalbatterien
  • Hergestellt aus Lithiummetall und werden häufig in Produkten wie Kameras, Uhren, Fernbedienungen, Handheld-Spielen und Rauchmeldern verwendet.
  • Diese Batterien sind möglicherweise schwer von gängigen Alkalibatteriegrößen zu unterscheiden, können aber auch spezielle Formen (z. B. Knopfzellen oder Münzbatterien) für bestimmte Geräte wie einige Kameratypen haben: Suchen Sie nach dem Wort „Lithium“ auf der Batterie, um sie zu identifizieren.
 alkali- und Zink-Kohle-Batterien
 lithium-batterie
Wiederaufladbare Lithium-Polymer-Zellen (Li-Ion, Li-Ion-Zellen)
  • Häufig in Handys, Elektrowerkzeugen, Digitalkameras, Laptops, Kinderspielzeug, E-Zigaretten, kleinen und großen Geräten, Tablets und E-Readern zu finden.
  • Einige Li-Ion batterien können leicht entfernt werden von die produkte sie power, andere nicht.
 Wiederaufladbare Lithium-Polymer-Zellen

Entsorgung von Lithium-Ionen-Batterien für Verbraucher

EPA-Empfehlung: Finden Sie einen Ort zum Recyceln von Li-Ionen-Batterien und Produkten, die Li-Ionen-Batterien enthalten, über einen der vorgeschlagenen Links.

Li-Ionen-Batterien in der Elektronik: Senden Sie elektronische Geräte mit Li-Ionen-Batterien an zertifizierte Elektronik-Recycler, teilnehmende Einzelhändler und Recycler in Elektronik-Rücknahmeservices oder wenden Sie sich an Ihr lokales Sammelprogramm für feste Abfälle oder gefährliche Haushaltsabfälle, um weitere Optionen zu erhalten.

Li-Ionen-Batterien, die leicht vom Produkt getrennt werden können (z. B. Elektrowerkzeuge): Suchen Sie einen Recyclingort in Ihrer Nähe, um Li-Ionen-Batterien ordnungsgemäß zu entsorgen. Senden Sie einzelne Batterien an spezialisierte Batterie-Recycler oder Einzelhändler, die an Rücknahmediensten teilnehmen, oder wenden Sie sich an Ihr lokales Programm für feste Abfälle oder haushaltsgefährliche Abfälle, um weitere Optionen zu erhalten.

Zwei Ressourcen zum Auffinden eines Recyclers sind die Earth 911-Datenbank und Call2Recycle.

Vorsichtsmaßnahmen bei der Handhabung: Legen Sie jede Batterie oder jedes Gerät, das eine Batterie enthält, in eine separate Plastiktüte. Legen Sie ein nicht leitendes Klebeband (z. B. Isolierband) über die Klemmen der Batterie. Wenn der Li-Ionen-Akku beschädigt wird, wenden Sie sich an den Akku- oder Gerätehersteller, um spezifische Informationen zur Handhabung zu erhalten. Selbst gebrauchte Batterien können genug Energie haben, um Brände zu verletzen oder zu entfachen. Nicht alle Batterien können vom Benutzer entfernt oder gewartet werden. Beachten Sie die Batterie- und Produktkennzeichnungen in Bezug auf Sicherheit und Verwendung.

Entsorgung von mittleren und großen Li-Ionen-Batterien

EPA-Empfehlung: Wenden Sie sich an den Hersteller, Autohändler oder das Unternehmen, das den Li-Ionen-Akku installiert hat, um Verwaltungsoptionen zu erhalten.

Aufgrund der Größe und Komplexität dieser Batteriesysteme können mittlere und große Li-Ionen-Batterien möglicherweise nicht vom Verbraucher entfernt werden. Beachten Sie die Anweisungen des Herstellers und beachten Sie Warnhinweise und Sicherheitshinweise.

  • Automobil: Wenden Sie sich an den Autohändler, das Geschäft oder den Bergungshof, in dem die Batterie gekauft wurde.
  • Energiespeicher: Wenden Sie sich an den Hersteller von Energiespeichergeräten oder an das Unternehmen, das die Batterie installiert hat.

‚ Vermeiden Sie den Funken. Werden Batterie Sicherheit Smart.‘ Campaign

Aufgrund der Zunahme von Bränden in Recycling- und Abfallentsorgungsanlagen im ganzen Land haben Industriegruppen zusammengearbeitet, um die ‚Avoid the Spark. Werden Batterie Sicherheit Smart.‘ Kampagne. Diese Kampagne zielt darauf ab, den amerikanischen Verbraucher über die Batteriesicherheit und den ordnungsgemäßen Umgang mit gebrauchten Li-Ionen-Batterien aufzuklären. Die Hauptbotschaft der Kampagne lautet, dass Batterien am Ende ihrer Nutzungsdauer recycelt werden können und sollten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website von Call2Recycle.

Kampagne „Check the Box“ des Verkehrsministeriums (DOT)

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Die „Check the Box“ -Kampagne des DOT ist eine öffentliche Sensibilisierungskampagne, die darauf abzielt, schwerwiegende Vorfälle zu verhindern, indem die Öffentlichkeit für Alltagsgegenstände sensibilisiert wird, die beim Transport als gefährliche Stoffe gelten – dazu gehören auch Batterien, die verpackt und zum Recycling oder zur Entsorgung geschickt werden. Batterien müssen korrekt identifiziert, verpackt und über Verpackungsmarkierungen gekennzeichnet werden, bevor sie zum Recycling oder zur Entsorgung geschickt werden. Weitere Informationen finden Sie unter DOT’s Check the Box campaign und schauen Sie sich das Kampagnenvideo an.

Informationen für Unternehmen

Einige Lithium-Ionen-Batterien können die Definition gefährlicher Abfälle nach dem Resource Conservation and Recovery Act (RCRA) erfüllen, wenn sie bei der Entsorgung ein Merkmal gefährlicher Abfälle wie Zündfähigkeit, Reaktivität oder Toxizität aufweisen. Personen, die Abfälle erzeugen, die unter RCRA als gefährlich definiert sind, werden als „gefährliche Abfallerzeuger“ bezeichnet.“ Diese Vorschriften gelten nicht für Haushalte, da gefährliche Abfälle, die von Haushalten entsorgt werden, gemäß RCRA in der Regel von den Vorschriften für gefährliche Abfälle ausgenommen sind. Im Gegensatz dazu sind Gewerbebetriebe dafür verantwortlich, festzustellen, ob es sich bei den von ihnen erzeugten Abfällen um gefährliche Abfälle handelt, einschließlich Li-Ionen-Batterien am Ende ihrer Lebensdauer.

Lithium-Ionen-Batterien mit unterschiedlichen chemischen Zusammensetzungen können nahezu identisch aussehen und dennoch unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. Darüber hinaus haben einige weggeworfene Li-Ionen-Batterien eher gefährliche Eigenschaften, wenn sie eine erhebliche Ladung enthalten, aber solche Batterien können dem Benutzer vollständig entladen erscheinen. Aus diesen Gründen kann es für einen Generator schwierig sein zu erkennen, welche seiner Abfall-Li-Ionen-Batterien bei der Entsorgung als gefährlicher Abfall definiert werden. Daher empfiehlt die EPA Unternehmen, bei Unsicherheiten die Verwaltung von Li-Ionen-Batterien gemäß den bundesstaatlichen „Universal Waste“ -Vorschriften in Titel 40 des Code of Federal Regulations (CFR) Part 273 in Betracht zu ziehen.

Die Universal Waste Regulations bieten eine gestraffte Reihe von Anforderungen für Generatoren bestimmter Arten von gefährlichen Abfällen (z. B. quecksilberhaltige Leuchtstofflampen, Batterien) aus einer Vielzahl von kommerziellen Umgebungen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nachdem, ob Sie weniger oder mehr als 5.000 kg der gesamten Universalabfälle auf einmal vor Ort ansammeln, aber sie enthalten unter anderem Anweisungen zum Umgang mit den Abfällen, zum Etikettieren von Behältern, zum Sammeln der Abfälle vor Ort und zum Versand der Abfälle. Die allgemeinen Abfallvorschriften verlangen keine Verbringung mit einem Manifest für gefährliche Abfälle, verlangen jedoch, dass die Abfälle an eine zugelassene Entsorgungseinrichtung für gefährliche Abfälle oder einen Recycler geschickt werden. Internationale Sendungen von Li-Ionen-Batterien, die als Universalabfall verwaltet werden, müssen auch den RCRA-Anforderungen für den Export und Import von Universalabfällen entsprechen. Die EPA empfiehlt Unternehmen, ihre staatlichen Behörden für feste und gefährliche Abfälle zu konsultieren, um weitere Informationen zu den geltenden universellen Abfallvorschriften zu erhalten.

Eine zusätzliche Überlegung, insbesondere für kleine Unternehmen oder solche, die kleine Mengen gefährlicher Abfälle pro Monat erzeugen, sind die RCRA „very small quantity Generator“ (VSQG) Vorschriften. Li-Ionen-Batterien, die von Unternehmen entsorgt werden, die weniger als 100 kg (220 Pfund) gefährlichen Abfalls pro Monat erzeugen, gelten als sehr geringe Abfallmenge und unterliegen möglicherweise reduzierten Anforderungen an gefährliche Abfälle. Bevor Sie die VSQG-Befreiung verwenden, wenden Sie sich an Ihr staatliches Regulierungsprogramm, da diese möglicherweise unterschiedliche Anforderungen haben. Obwohl die EPA empfiehlt, dass alle Batterien gemäß den Universal Waste Standards verwaltet werden, sollten Personen, die gebrauchte Li-Ionen-Batterien aus Haushalten oder von VSQGs für die Zwecke einer der beiden Ausnahmen sammeln oder lagern, diese von anderen gesammelten Li-Ionen-Batterien trennen, die strengeren Anforderungen unterliegen. Andernfalls riskieren sie, dass die gesamte vermischte Sammlung den strengeren Anforderungen unterliegt (z. B. den gestrafften Universal Waste Requirements oder den Standard Hazardous Waste Generator Regulations).

Informationen für Arbeitnehmer

Die Occupational Safety and Health Administration (OSHA) des Arbeitsministeriums hat ein Bulletin mit Sicherheits- und Gesundheitsinformationen herausgegeben: Vermeidung von Brand- und / oder Explosionsverletzungen durch kleine und tragbare Lithiumbatteriegeräte. Das Bulletin ist beratender Natur, informativer Inhalt, und soll Arbeitnehmer aufklären und Arbeitgeber bei der Bereitstellung eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes unterstützen.

Informationen für Transporter

Gefahrstoffvorschriften des Verkehrsministeriums (DOT)

Lithiumbatterien sind Gefahrstoffe und unterliegen den Gefahrstoffvorschriften des Verkehrsministeriums (HMR; 49 CFR Teile 171-180). Dazu gehören Verpackungs- und Standardanforderungen an die Gefahrenkommunikation (z. B. Markierungen, Etiketten, Versandpapiere, Notfallinformationen) sowie Anforderungen an die Schulung von Gefahrgutmitarbeitern. Die Anforderungen an die Gefahrenkommunikation finden sich in Teil 172 der HMR und die für Lithiumbatterien spezifischen Anforderungen in 49 CFR Abschnitt 173.185.

  • UMWELT- und transportbezogene Ressourcen

Zusätzliche Ressourcen

  • Von der EPA gesponserte Webinare zu Themen, die Elektronikrecycler und Materialrückgewinnungsanlagen (MRFs) von Li-Ionen-Batterien haben:
    • „Eine Einführung in Lithiumbatterien und die Herausforderungen, die sie für die Abfall- und Recyclingindustrie darstellen“
    • „Managementherausforderungen für Lithiumbatterien bei Elektronikrecyclern“
  • Aufzeichnung für das Webinar zu den Vorschriften des US-Verkehrsministeriums für den Versand von Lithiumbatterien verfügbar
  • Batterieseite der Consumer Product Safety Commission
  • Häufige Fragen zu Lithium-Ionen-Batterien

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