Für Hausbesitzer, die ihre Vorgärten pflastern möchten, gelten besondere Regeln.
Sie benötigen keine Baugenehmigung, wenn eine neue oder eine Ersatzauffahrt beliebiger Größe eine durchlässige (oder poröse) Oberfläche verwendet, durch die Wasser abfließen kann, z. B. Kies, durchlässige Betonsteinpflaster oder poröser Asphalt, oder wenn das Regenwasser auf eine Wiese oder einen Rand geleitet wird, um auf natürliche Weise abzufließen.
Wenn die zu bedeckende Fläche mehr als fünf Quadratmeter beträgt, ist eine Baugenehmigung für die Verlegung traditioneller, undurchlässiger Zufahrten erforderlich, die keinen Wasserfluss zu einem durchlässigen Bereich ermöglichen.
Lesen Sie mehr über wichtige Fragen und detailliertere praktische Ratschläge in ‚Anleitung zur durchlässigen Oberfläche von Vorgärten‘ von Gov.uk .
Bitte beachten Sie: Die hier beschriebenen zulässigen Erschließungszulagen gelten für Häuser und nicht für:
- Wohnungen und Maisonetten (siehe unsere Anleitung zu Wohnungen und Maisonetten)
- Umgebaute Häuser oder Häuser, die durch die ‚erlaubten Entwicklungsrechte‘ geschaffen wurden für:
- ‚Nutzungsänderungen‘ (Zeitplan 2, Teil 3, Klassen G; M; MA; N; P; PA und Q) (wie in unserem Abschnitt Nutzungsänderung beschrieben)
- ‚Neue Dwellinghouses‘ (Zeitplan 2, Teil 20)
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- Andere Gebäude
- Bereiche, in denen eine Planungsbedingung, eine Richtung nach Artikel 4 oder eine andere Einschränkung vorliegen kann, die die zulässigen Entwicklungsrechte einschränkt.
Beachten Sie auch, dass diese Regeln nur für Ihren Vorgarten gelten. Alle anderen Arbeiten wie Zäune, Mauern und Tore oder eine fallengelassene Bordsteinkante erfordern möglicherweise eine Baugenehmigung. Es gibt auch andere Regeln für Terrassen und Einfahrten, die nicht Teil eines Vorgartens sind.
Ein Planungsberater kann Ihnen beim reibungslosen Ablauf Ihres Projekts behilflich sein. Um ein genaues Beratungsangebot zu finden, erkunden Sie die Taschenrechner von Studio Charrette.
Bordsteine fallen lassen
Wenn Sie einen neuen Zugang zum Garten über den Fußweg herstellen, müssen Sie die Erlaubnis des Gemeinderats einholen, die Bordsteine fallen zu lassen, und der Bürgersteig muss möglicherweise verstärkt werden. Dies dient zum Schutz von im Boden vergrabenen Diensten wie Wasserleitungen.
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