Bundesgesetze legen keine bestimmte Grenze für die Anzahl der Fälle fest, in denen ein Schuldeneintreiber Sie anrufen kann. Der Fair Debt Collection Practices Act (FDCPA) sieht jedoch bestimmte Einschränkungen für die Kommunikation von Inkassobüros mit Ihnen vor, darunter:
- wenn ein Inkassobüro Sie anrufen kann
- ob ein Inkassobüro Sie wiederholt anrufen kann und
- wann ein Inkassobüro aufhören muss, Sie anzurufen.
FDCPA reguliert Inkassobüros
Das FDCPA wurde erlassen, um Schuldner vor unfairen und missbräuchlichen Inkassopraktiken zu schützen. Die FDCPA hat keine bestimmte Obergrenze für die Häufigkeit, mit der ein Schuldeneintreiber Sie anrufen kann. Aber es gibt einige Einschränkungen, wie ein Schuldeneintreiber mit Ihnen kommunizieren kann.
Wer muss den FDCPA einhalten?
Im Allgemeinen gilt das FDCPA nur für Inkassobüros, dh in der Regel für Dritte, die Schulden gegenüber einer anderen Person oder Organisation einziehen. In einigen Fällen muss ein Schuldkäufer dieses Gesetz einhalten, z. B. wenn der Hauptzweck eines Schuldkäufers die Eintreibung von Schulden ist. Die FDCPA regelt normalerweise nicht den ursprünglichen Gläubiger, der Ihnen das Geld geliehen hat. Unter bestimmten Umständen kann ein Gläubiger jedoch auch dem FDCPA unterliegen.
Staatliche Gesetze könnten zusätzlichen Schutz bieten
Einige Staaten haben Gesetze ähnlich dem FDCPA, die zusätzliche Grenzen für Inkassobüros setzen oder ursprüngliche Gläubiger abdecken könnten. Überprüfen Sie aus diesem Grund die Inkassovorschriften Ihres Staates — oder sprechen Sie mit einem Anwalt —, um zu erfahren, ob Sie zusätzliche Rechte haben, die nicht vom FDCPA abgedeckt werden.
Wann kann ein Inkassobüro Sie anrufen?
Ein Schuldeneintreiber kann Sie nicht zu einem ungewöhnlichen oder ungünstigen Zeitpunkt anrufen. Wenn ein Schuldeneintreiber Sie vor 8 Uhr morgens oder nach 9 Uhr nachts anruft, wird davon ausgegangen, dass dies unpraktisch ist. Aber wenn der Schuldeneintreiber weiß, dass Sie besondere Umstände haben – wie ein unregelmäßiger Arbeitsplan, der Sie erfordert, Nächte zu arbeiten – ein Anruf zwischen 8 a.m. und 9 p.m. könnte auch als unbequem angesehen werden. (15 U.S. Code § 1692c).
Inkassobüros können Sie nicht wiederholt anrufen, um Sie zu belästigen
Zusätzlich zu den oben aufgeführten Zeitbeschränkungen kann ein Inkassobüro Sie nicht wiederholt oder kontinuierlich anrufen, um Sie zu belästigen, zu missbrauchen oder zu ärgern. Dies bedeutet, dass die FDCPA zwar keine bestimmte Grenze für die Anzahl der Anrufe festlegt, die Schuldeneintreiber tätigen können, es ihnen jedoch verbietet, Sie mehrmals anzurufen, nur um Sie zu belästigen. (15 U.S. Code § 1692d).
Sie können dem Inkassobüro mitteilen, dass er den Anruf beenden soll
Wenn Sie keine weiteren Anrufe mehr erhalten möchten, können Sie den Inkassobüro schriftlich benachrichtigen, damit er Sie nicht mehr kontaktiert. Wenn Sie einen Schuldeneintreiber schriftlich benachrichtigen, um die Kontaktaufnahme mit Ihnen zu beenden, kann der Schuldeneintreiber nicht weiter mit Ihnen kommunizieren, außer an:
- ihnen mitteilen, dass es aufhören wird, Sie zu kontaktieren, oder
- benachrichtigen Sie, dass es andere Rechtsmittel nach dem Gesetz verfolgen kann (oder wird), wie die Einreichung einer Klage, um die Schulden zu sammeln. (15 U.S. Code § 1692c).
Hilfe erhalten
Wenn Sie der Meinung sind, dass ein Inkassobüro gegen das FDCPA verstoßen hat, wenn Sie versuchen, eine Schuld von Ihnen einzutreiben, sollten Sie mit einem Anwalt sprechen, um sich über Ihre Optionen beraten zu lassen.