Bevor Sie sich bewerben
Sie können dieses einseitige Nachschlagewerk herunterladen, um Ihnen bei Ihrer Bewerbung zu helfen.
Berechtigung
Als Anwalt oder Paralegal können Sie nach einer Lizenzierung durch die Law Society of Ontario (LSO) zum Notar ernannt werden.
Dies ist ein lebenslanger Termin, solange Sie beim LSO einen guten Ruf haben. Nur Anwälte und Rechtsanwaltsfachangestellte aus Ontario, die in Ontario arbeiten, können sich bewerben.
So bewerben Sie sich
Um sich als Notar zu bewerben, müssen Sie:
- laden Sie das Notarantragsformular online herunter und füllen Sie es aus
- Klicken Sie auf dem Formular auf „Senden“, um den Antrag elektronisch an Official Document Services zu senden
- Zahlen Sie die erforderliche Gebühr per Post an:
Offizielle Dokumente Dienstleistungen
Main Floor
222 Jarvis Street
Toronto Ontario M7A 0B6
Tel: 416-325-8416
Kosten
- Rechtsanwälte und Rechtsassistenten: $ 145 Gebühr (einmalige Gebühr, alle Steuern befreit)
- Regierungsanwälte und Rechtsassistenten: $ 0 (Gebühren werden erlassen)
Zahlung
Senden Sie einen Scheck oder eine Zahlungsanweisung per Post an: Den Finanzminister.
Stellen Sie sicher, dass Sie sowohl Ihre LSO-Nummer als auch Ihre Antragsreferenznummer in den Memo-Abschnitt des Schecks oder der Zahlungsanweisung aufnehmen.
Hinweis: Bewerber, die ihre Bewerbung nicht online einreichen möchten, haben die Möglichkeit, einen ausgefüllten Papierantrag per Post an das ODS-Büro herunterzuladen, auszudrucken und einzureichen. Bewerbungen werden nicht per Fax entgegengenommen.
Nachdem Sie sich beworben haben
Sobald Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie per Post ein Notarpaket mit einer von Official Documents Services (ODS) ausgestellten Ernennungsbescheinigung und einem Formular, mit dem Sie ein Muster Ihres geprägten Siegels und Ihrer Unterschrift vorlegen können. Dies wird von ODS verwendet, um alle zukünftigen Dokumente zu authentifizieren, die Sie notariell beglaubigen. Wenn Sie dieses Formular nicht senden, kann ODS von Ihnen notariell beglaubigte Dokumente nicht authentifizieren.
Nicht-Rechtsanwälte und Nicht-Rechtsassistenten
Sie müssen beantragen, über das Ministerium des Generalstaatsanwalts zum Notar ernannt zu werden.
Kommissare für eidesstattliche Erklärungen
Sie müssen diese Bezeichnung über das Ministerium des Generalstaatsanwalts beantragen.