Die Beantragung und Qualifikation von Sozialversicherungsleistungen ist oft ein langer und frustrierender Prozess. Es dauert in der Regel vier bis sechs Monate, um Leistungen zu erhalten. Wenn Ihre ursprünglichen Ansprüche jedoch abgelehnt werden, dauert es durchschnittlich 6 bis 8 Monate, bis Sie im Rahmen des Berufungsverfahrens eine Anhörung erhalten. Selbst wenn Sie Ihre Berufung gewinnen, sind möglicherweise zwei Jahre vergangen, seit Sie Ihren Antrag zum ersten Mal eingereicht haben.
Zeitplan für Invaliditätsansprüche
Um sich für SSDI- oder SSI-Leistungen zu qualifizieren, müssen Sie an einer Erkrankung leiden, die Sie mindestens 12 Monate lang arbeitsunfähig macht oder voraussichtlich zu Ihrem Tod führen wird. Diese Bestimmung führt dazu, dass viele behinderte Menschen ein ganzes Jahr nach dem Verlassen der Arbeit warten, um Invaliditätsleistungen zu beantragen.
Aufgrund der Möglichkeit langer Wartezeiten empfehlen wir unseren Kunden, ihre Invaliditätsleistungen so schnell wie möglich zu beantragen. Unsere Expertise hilft Kunden, ihre Bewerbungen schnell zu sammeln und einzureichen. Plus, Unser Wissen und unsere Anleitung geben Ihnen die bestmögliche Chance, dass Ihr Anspruch beim ersten Mal genehmigt wird. Infolgedessen sollten Sie nicht durch das langwierige Berufungsverfahren warten müssen, um die Vorteile zu erhalten, die Sie verdienen.
Nach Einreichung Ihres Antrags benötigt die Social Security Administration (SSA) in der Regel drei bis fünf Monate, um ein Schreiben zur Feststellung einer Behinderung vorzulegen. Wenn Ihr Anspruch genehmigt wird, warten Sie mindestens einen Monat länger, bis Sie Ihre erste Zahlung erhalten.
Wenn Ihr Anspruch abgelehnt wird, müssen Sie einen stärkeren Fall geltend machen, um gegen die Entscheidung Berufung einzulegen. Der Nachweis einer Behinderung kann eine Herausforderung sein, insbesondere bei Erkrankungen ohne offensichtliche Symptome. Medizinische Aufzeichnungen sind immer die besten Beweise, aber auch diese können für einige psychische Störungen und sogar körperliche Symptome wie Schmerzen unklar sein. Das Sammeln weiterer Beweise, das Ausfüllen und Einreichen Ihrer Beschwerde kann einen Monat oder länger dauern.
Sobald Sie Ihre Berufung eingereicht haben, müssen Sie auf eine Anhörung warten. Die durchschnittliche Wartezeit für eine Anhörung beträgt 6 bis 8 Monate. Während COVID, Anhörungen finden telefonisch statt. Dies hat dazu beigetragen, die Wartezeiten für viele unserer Kunden zu verkürzen. Glücklicherweise sollten Sie innerhalb weniger Wochen nach Ihrer Anhörung eine Entscheidung erhalten. Und wenn Ihre Berufung erfolgreich ist, sollten Sie Ihre erste Zahlung etwa einen Monat später erhalten.
Rückzahlung
Wenn Sie Leistungen der Sozialversicherungsunfähigkeitsversicherung (SSDI) beantragen, können Sie bis zu einem Jahr vor Ihrem Antragsdatum eine Rückzahlung erhalten. Für zusätzliches Sicherheitseinkommen (SSI) können Sie nur eine Rückzahlung erhalten, die auf den Monat zurückgeht, nachdem Sie sich beworben haben. Wenn Sie Anspruch auf Nachzahlung haben, erhalten Sie diese in der Regel ein oder zwei Monate nach Erhalt Ihrer ersten Leistungszahlung in Form eines Pauschalbetrags.
Compassionate Allowances
Einige Krebsarten, Hirnerkrankungen bei Erwachsenen und seltene Erkrankungen, die Kinder betreffen, gelten als Compassionate Allowances. Personen mit diesen Bedingungen müssen nach Einreichung ihres Antrags möglicherweise nur Wochen auf eine Entscheidung warten. Wenn ihr Antrag genehmigt wird, müssen sie noch einen Monat oder länger warten, bevor sie ihre erste Zahlung erhalten.
Hilfe erhalten
Wie Sie sehen, kann die Beantragung von Leistungen bei Behinderung der sozialen Sicherheit Monate oder sogar Jahre dauern. Als einer der führenden Anwälte für soziale Sicherheit in Virginia Beach, Wir arbeiten hart daran, unseren Kunden so schnell wie möglich ihre Vorteile zu bringen. Wir wissen genau, wonach die SSA bei Anträgen sucht und geben Ihnen die bestmöglichen Chancen auf eine erfolgreiche Inanspruchnahme. Kontaktieren Sie uns noch heute, um eine kostenlose Fallbewertung zu vereinbaren.