Kindergeld endet im Alter von 18 Jahren. „Das Gericht ordnet jedoch auch an, dass die Unterstützung für jedes Kind über 18 Jahren weiterhin gezahlt wird, das (i) ein Vollzeit-Gymnasiast ist, (ii) nicht selbsttragend ist und (iii) in der Wohnung der Partei lebt, die Kindergeld beantragt oder erhält, bis dieses Kind das Alter von 19 Jahren erreicht oder die High School abschließt, je nachdem, was zuerst eintritt. Das Gericht kann auch anordnen, dass für jedes Kind über 18 Jahren, das (a) schwer und dauerhaft geistig oder körperlich behindert ist und eine solche Behinderung vor Erreichen des 18. oder 19. Lebensjahres des Kindes bestand, Unterstützung gezahlt wird oder weiterhin gezahlt wird, wenn das Kind die Anforderungen der Ziffern (i), (ii) und (iii) erfüllt; (b) nicht in der Lage ist, unabhängig zu leben und sich selbst zu ernähren; und (c) in der Wohnung des Elternteils wohnt, der Kindergeld beantragt oder erhält. Darüber hinaus kann das Gericht eine Bestimmung oder Vereinbarung der Parteien bestätigen, die eine Unterstützungsverpflichtung über den gesetzlich vorgesehenen Zeitpunkt hinaus verlängert.“ Va. Code § 20-124.2(C).