Was ist eine EORI-Nummer?

EORI steht für „Economic Operators Registration and Identification number“.

Unternehmen und Personen, die Handel treiben möchten, müssen die EORI-Nummer als Identifikationsnummer in allen Zollverfahren beim Informationsaustausch mit den Zollverwaltungen verwenden.

Eine einheitliche Identifikationsnummer in der gesamten EU ist sowohl für die Wirtschaftsbeteiligten als auch für die Zollbehörden effizienter.

Es ist auch für statistische Zwecke und Sicherheitszwecke effizienter.

Format der EORI-Nummer

Die EORI-Nummer besteht aus zwei Teilen:

  • der Ländercode des ausstellenden Mitgliedstaats; gefolgt von
  • ein Code oder eine Nummer, die in dem Mitgliedstaat eindeutig ist

Wer benötigt eine EORI-Nummer?

Jeder im Zollgebiet der Union niedergelassene Wirtschaftsteilnehmer benötigt für Zollzwecke eine EORI-Nummer.

Wirtschaftsbeteiligte, die nicht im Zollgebiet der Union niedergelassen sind, benötigen in verschiedenen Situationen ebenfalls eine EORI.

Zum Beispiel:

  • eine Zollanmeldung im Zollgebiet der Union abzugeben;
  • eine summarische Eingangsanmeldung (ENS) abzugeben
  • eine summarische Ausgangsanmeldung (EXS) abzugeben
  • eine Erklärung zur vorübergehenden Verwahrung im Zollgebiet der Union abzugeben
  • als Beförderer im See-, Binnen- oder Luftverkehr tätig zu werden;
  • als Beförderer auftreten, der mit dem Zollsystem verbunden ist und eine der in den Zollvorschriften vorgesehenen Mitteilungen über die Abgabe oder Änderung summarischer Eingangsanmeldungen erhalten möchte.

Andere Personen als Wirtschaftsbeteiligte werden in folgenden Situationen registriert:

  • wenn eine solche Registrierung nach den nationalen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats erforderlich ist;
  • wenn die Person Operationen durchführt, für die eine EORI-Nummer gemäß den EU-Zollvorschriften bereitgestellt werden muss.

Es ist unerheblich, ob der Wirtschaftsteilnehmer eine Gesellschaft (juristische Person) oder eine natürliche Person ist.

Wie können Sie eine EORI-Nummer anfordern?

  • Im Zollgebiet der Union niedergelassene Personen sollten bei den Zollbehörden des EU-Landes, in dem sie niedergelassen sind, die Zuteilung der EORI-Nummer beantragen.
  • Personen, die nicht im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässig sind, sollten die Zuteilung der EORI-Nummer bei den Zollbehörden des EU-Landes beantragen, die für den Ort zuständig sind, an dem sie zuerst eine Erklärung abgeben oder eine Entscheidung beantragen.

Überprüfen einer EORI-Nummer

Alle EORI-Nummern können in der EORI-Online-Datenbank überprüft werden.

Weiterführende Links

E-Learning-Kurs zu EORI

EORI-Leitfaden

Nationale EORI-Implementierung

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