In den Niederlanden zahlen Sie Einkommensteuer über Ihr zu versteuerndes Einkommen. Dies nennt man inkomstenbelasting. Zu Versteuerndes Einkommen ist Ihr Einkommen abzüglich Selbstbehalte und steuerliche Regelungen, wie Kosten für Ihr Unternehmen oder Abschreibungen gemacht. Sie müssen Ihre Einkommensteuererklärung vor dem 1. Mai eines jeden Jahres bei der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung einreichen. Die Steuerverwaltung ermittelt anhand der Steuererklärung Ihren Steuerbescheid: Müssen Sie Steuern zahlen oder erhalten Sie eine Steuerrückerstattung?

Müssen Sie eine niederländische Einkommensteuererklärung einreichen?

Jeder, der ein Erklärungsschreiben von der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung erhält, muss eine Einkommensteuererklärung einreichen. Wenn Sie keinen Brief erhalten haben, aber erwarten, über 48 € bezahlen zu müssen oder eine Rückerstattung von über 16 € zu erhalten, sollten Sie auch eine Steuererklärung einreichen.

Was ist, wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen?

Wenn Sie bei der niederländischen Handelskammer KVK registriert sind, entweder als ansässiges Unternehmen oder als Unternehmen mit einer Niederlassung in den Niederlanden, erhalten Sie ein Einkommensteuererklärungsschreiben. Generell gilt: Wenn Sie Einkommen aus den Niederlanden beziehen, sind Sie einkommensteuerpflichtig, auch wenn Sie nicht in den Niederlanden wohnen. Wenn sich Ihr Unternehmen jedoch nicht in den Niederlanden befindet, Sie jedoch vorübergehend in den Niederlanden arbeitende Arbeitnehmer haben, sind Sie in den Niederlanden normalerweise nicht zur Zahlung der Einkommensteuer verpflichtet. Wenn Sie ein selbständiger Berufstätiger sind, der an einem Auftrag in den Niederlanden arbeitet, müssen Sie möglicherweise eine Einkommensteuererklärung einreichen, abhängig von mehreren Umständen. Wenden Sie sich an die Steuerverwaltung, um herauszufinden, ob Sie einreichen müssen oder nicht. Wenn Sie ein gebietsfremder Steuerpflichtiger sind, müssen Sie in den Niederlanden eine Steuererklärung abgeben, wenn:

  • sie haben eine Einladung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten;
  • Sie haben keine Einladung zur Abgabe einer Steuererklärung erhalten, aber Sie haben in oder aus den Niederlanden Einkünfte erzielt, über die Sie mehr als 48 € schulden, oder haben Anspruch auf 16 € oder mehr von der Steuerverwaltung.

Reichen Sie Ihre Steuererklärung korrekt ein und vor dem 1. Mai

müssen Sie Ihre Einkommensteuererklärung digital einreichen. Sie finden das Formular ab dem 1. März in der verschlüsselten Umgebung der Website Mijn Belastingdienst (nur auf Niederländisch). Reichen Sie Ihre Rücksendung vor dem 1. Mai ein. Es ist möglich, eine Verlängerung zu beantragen. Sie können Ihre Steuererklärung selbst, mit Steuererklärungs- oder Finanzverwaltungssoftware oder über einen Steuervermittler einreichen. In jedem Fall benötigen Sie eine DigiD, um Ihre Identität zu überprüfen.

Wenn Sie im Ausland leben, lesen Sie hier über die Beantragung einer DigiD.

Sobald Sie Ihre DigiD erhalten haben, können Sie auf die Website der niederländischen Steuerbehörden gehen und das elektronische Steuererklärungsprogramm herunterladen.

Der Belastingdienst gibt Ihnen einen Überblick über die Informationen, die Sie bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung benötigen.

Überprüfen Sie die niederländischen Einkommensteuerabzüge und Steuerregelungen

Sie zahlen Einkommensteuer über Ihr zu versteuerndes Einkommen. Das heißt, Ihr Einkommen abzüglich abzugsfähiger Posten und steuerlicher Freibeträge, wie Renovierungskosten für das Büro und Abschreibungen auf Vermögenswerte. Die niederländische Steuer- und Zollverwaltung (Belastingdienst) teilt diese Einnahmen in verschiedene Klammern oder Kästchen ein. Lesen Sie mehr über diese Kästchen und den Prozentsatz der Steuer, der auf jedes Kästchen erhoben wird, auf der Belastingdienst-Website (auf Niederländisch).

Bei der Einreichung Ihrer Steuererklärung können Sie verschiedene Selbstbehalte und steuerliche Regelungen in Anspruch nehmen. Dies senkt Ihren Gewinn und die Höhe der Einkommensteuer, die Sie zahlen müssen. Die Unternehmerbeihilfe (ondernemersaftrek) besteht beispielsweise aus einer Reihe solcher Selbstbehalte.

Einkommensteuer im Jahr 2022 etwas niedriger

Im Jahr 2022 wird die Einkommensteuer um etwa 0,03% gesenkt. Lesen Sie mehr über die niedrigere Einkommensteuer.

Erhöhung der allgemeinen Steuergutschrift (arbeidskorting)

Die allgemeine Steuergutschrift (arbeidskorting) nimmt im Zeitraum 2020 – 2022 schrittweise zu. Die Erhöhung bedeutet, dass einkommensteuerpflichtige Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einem Einkommen zwischen 10.000 € und 98.000 € weniger Einkommensteuer zahlen müssen. Die Maßnahme bedeutet auch, dass Mitarbeiter, die zwischen 20.000 und 35.000 € verdienen, zusätzlich profitieren, wenn sie sich entscheiden, länger zu arbeiten. Lesen Sie mehr.

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