Wenn Sie ein Unternehmen in den Niederlanden besitzen und einer Ihrer Mitarbeiter krank wird, müssen Sie mindestens 70% seines letzten verdienten Lohns zahlen. Sie sind verpflichtet, dies für einen Zeitraum von maximal zwei Jahren zu tun. Sie sind auch verpflichtet, Anstrengungen zu unternehmen, damit Ihr Mitarbeiter wieder an den Arbeitsplatz zurückkehren kann (Reintegration).

Wie viel zu zahlen

Sie sollten zahlen:

  • 70% des normalen Lohns des Arbeitnehmers während des ersten Krankheitsjahres. Liegt dieser unter dem Mindestlohn, sollten Sie diesen bis zum Mindestlohnbetrag
  • auf 70% des normalen Lohns des Arbeitnehmers im zweiten Krankheitsjahr aufstocken. Sie müssen keinen Zuschlag zahlen, wenn der Betrag unter dem Mindestlohn liegt

Wenn Ihr Mitarbeiter wegen Organspende, Schwangerschaft oder Geburt krank ist, müssen Sie 100% seines normalen Lohns zahlen.

Überstunden und Zuschläge

Sie müssen auch den gleichen Prozentsatz (entweder 70 oder 100) aller Lohnbestandteile zahlen, die Ihr Mitarbeiter unter normalen Umständen erhalten hätte (z. nicht krank). Zum Beispiel Überstunden, persönliche Zulagen und andere Leistungen.

An wen zu zahlen

Diese Verpflichtung gilt für alle Ihre Mitarbeiter, wie:

  • mitarbeiter mit unbefristetem Arbeitsvertrag
  • Mitarbeiter mit befristetem Arbeitsvertrag
  • Bereitschaftsangestellte (sowohl Fest- als auch Nullstundenverträge)

In einigen Fällen können Sie Krankengeld beantragen (Ziektewetuitkering, auf Niederländisch).

Mitarbeiter auf Abruf

Beschäftigen Sie Mitarbeiter auf Abruf? Wenn sie während der Zeit, in der sie für Sie arbeiten, krank werden, müssen Sie mindestens 70% ihres Lohns zahlen. Sie sollten diesen Lohn mindestens um den Mindestlohn ergänzen. Dies gilt für Mitarbeiter mit Fest- und Nullstundenverträgen

Vertragsende

Läuft der Vertrag Ihres Mitarbeiters aus, wenn er krank ist? Sie müssen sie nicht bezahlen, nachdem ihr Vertrag endet. Sie können Krankengeld beantragen (Ziektewetuitkering).

Ältere Arbeitnehmer

Wenn Ihr Arbeitnehmer älter ist und Anspruch auf Altersrente (AOW) hat, müssen Sie für 13 Wochen 70% seines normalen Lohns zahlen. Wenn der Betrag unter dem Mindestlohn liegt, müssen Sie ihn erneut ergänzen.

Behinderte Arbeitnehmer

Wenn Sie einen behinderten Arbeitnehmer haben, der krank wird, können Sie bei der Arbeitnehmerversicherung (Uitvoeringsinstituut Werknemersverzekeringen, UWV) Krankengeld beantragen. Diese Regelung wird als No-Risk-Politik (No-riskpolis, auf Niederländisch) bezeichnet. In diesem Fall zahlen Sie weiterhin das Gehalt Ihres Mitarbeiters und verrechnen die Leistung damit. Sie erwähnen, dass diese No-Risk-Richtlinie gilt, wenn Sie die Krankheit Ihres Mitarbeiters melden.

Rückkehr an den Arbeitsplatz

Sie müssen sich mit dem Arbeitnehmer über seine Rückkehr an den Arbeitsplatz beraten (Wiedereingliederungspflicht). Ihr Mitarbeiter muss zusammenarbeiten, um wieder an die Arbeit zu gehen. Innerhalb der Zweijahresfrist haben Sie die Möglichkeit, die Zahlung von Löhnen vorübergehend einzustellen, wenn sie nicht ausreichend zusammenarbeiten. Unzureichende Zusammenarbeit kann sogar als Kündigungsgrund dienen.

Gesetz über Arbeit und Einkommen (WIA)

Nach zwei Jahren kann der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Leistung gemäß dem Gesetz über Arbeit und Einkommen (WIA, Wet werk en inkomen naar arbeidsvermogen) haben. Sie können dann den Arbeitsvertrag auflösen. Der Arbeitnehmer kann nach anderthalb Jahren eine WIA-Leistung beantragen. Wenn es absolut offensichtlich ist, dass Ihr Mitarbeiter innerhalb dieser Frist nicht wieder arbeiten kann, kann er nach Rücksprache mit Ihnen und Ihrem Betriebsarzt früher eine WIA-Leistung beantragen (auf Niederländisch). Sie können dann den Nutzen von ihrem Lohn abziehen. Sie sind nicht mehr für die Wiedereingliederung verantwortlich.

UWV bewertet, ob Sie und Ihr Mitarbeiter genug getan haben, um einen Leistungsanspruch zu vermeiden. Wenn nicht, können sie den Nutzen von Ihnen zurückfordern.

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